Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonja Potyka | Stand: November 2018

§1 Allgemeines

  • Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Glücksmomente Fotografie / Sonja Potyka (im folgenden Auftragnehmer genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  • „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierform, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia, Positive, Negative usw.) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  • Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
  • Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
  • Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen oder Teile davon selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
  • Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

§2 Nutzungs- und Urheberrecht

  • Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu.
  • Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Fotomontage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotografien bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.
  • Für die Nutzung der Fotografien in sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram, WhatsApp) durch den Auftraggeber sind die bereitgestellten Fotografien mit Wasserzeichen zu verwenden.
  • Eine kommerzielle / gewerbliche Nutzung der Fotografien durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
  • Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
  • Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
  • Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format ‘.jpg‘. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist ausgeschlossen.
  • Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen des Auftragnehmers, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil des Fotografen informiert.
  • Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.

§3 Vergütung

  • Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale sowie eventueller Reisekosten berechnet.
  • Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
  • Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den Stundensatz von 100,00 Euro je angefangener Stunde.
  • Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird die geleistete Anzahlung einbehalten. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
  • Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten zusätzlich zu (4) folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:
  • bis zu 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 30% der Auftragssumme
  • bis zu 2 Wochen vor dem Hochzeitstermin: 50 % der Auftragssumme
  • ab 1 Woche vor der Hochzeit:                 70% der Auftragssumme

 §4 Angebote

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht als zugesicherte Eigenschaften oder Garantien zu werten. Die Website www.glücksmomente-foto.de ist kein Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung zustande.

§5 Haftung / Gefahrübergang

  • Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  • Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
  • Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Die Organisation und Vergabe von Buchungen als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zum vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich der Auftragnehmer in diesem Fall dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.
  • Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer schriftlich eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§6 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. Mehr zum Datenschutz lesen Sie in „Impressum und Datenschutzerklärung“.

§7 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  • Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§8 Widerrufsrecht

  • Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  • Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
  • Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat dieser dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
  • Ein Recht zum Widerruf von bestellten Fotoprodukten nach § 312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nummer 1 BGB).